Kosten einer osteopathischen Behandlung
Bitte beachten Sie, dass sich die Vergütung der Leistungen an unseren Qualifizierungen und Erfahrungen, Ihrem Beschwerdebild und dem Aufwand der Behandlung misst. Ähnlich wie bei ZahnärztInnen, gibt es keine Pauschaltarife, die nach Zeit berechnet werden.
Privat versicherte oder privat zusatzversicherte PatientInnen erhalten die Rechnung nach Gebührenordnung für HeilpraktikerInnen (GebüH). Gesetzlich versicherte PatientInnen und SelbstzahlerInnen erhalten eine Rechnung. Dies bedeutet, dass für SelbstzahlerInnen der Kostenrahmen für eine Osteopathie-Behandlung bei 110 – 230 Euro liegen kann.
Es gibt drei mögliche Formen der Bezahlung bzw. der Kostenerstattung.
Privatversicherte
In der Regel (abhängig vom Versicherungstarif) übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten, für die von mir angebotenen Leistungen. Nach Behandlungsende erstelle ich eine Rechnung nach GebüH (Gebührenordnung für HeilpraktikerInnen), die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können, um die Kosten im Nachhinein erstattet zu bekommen.
Private Zusatzversicherung
Wenn zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung mit Heilpraktikerleistungen besteht, erfolgt eine Kostenerstattung abhängig von Ihrem individuellen Tarif. Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrem Versicherungstarif und dem Selbstbehalt ab. Für PatientInnen die chronische Beschwerden haben, ist es häufig von finanziellem Vorteil, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Dies mindert ihren Eigenkostenanteil erheblich, wenn absehbar ist, dass eine regelmäßige Therapie Linderung bringt.
Gesetzlich Versicherte und SelbstzahlerInnen
Obwohl meine Therapiemethoden anerkannt und etabliert sind, werden sie bis weilen nur anteilig von den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet (Übersicht aller Krankenkassen). Wenn Sie weder privat- noch zusatzversichert sind, besteht die Möglichkeit die Behandlungskosten selbst zu tragen.
Die Bezahlung erfolgt in bar oder mit EC-Karte im Anschluss an die Behandlung.
Bitte informieren Sie sich VOR Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung über die Kostenerstattung. Damit Sie die Rechnung problemlos bei Ihrer Versicherung einreichen können ist es von Vorteil, wenn Sie Ihren Versicherungstarif kennen. Dies erspart im Nachhinein Verwaltungsaufwand und Ärger mit der Versicherung. HeilpraktikerInnen-Kosten können steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Terminabsagen oder Terminverschiebung sind bis maximal 48 Werktagstunden vor dem vereinbarten Termin per E-Mail oder Festnetztelefon möglich. Bei Nichteinhaltung handeln wir gemäß § 615 BGB. Weiteres hierzu entnehmen Sie bitte den Behandlungsbedingungen.